Vive la République!

Es geht also doch: ein Fehlurteil ein Fehlurteil und einen Justizskandal einen Justizskandal zu nennen, wenn jemand offenkundig zu Unrecht des sexuellen Mißbrauchs an Kindern angeklagt wurde und mehrere Jahre in Untersuchungshaft sitzen mußte. Allerdings anscheinend nur in Frankreich. Die Angeklagten entsprechender Prozesse in Deutschland - im Wormser Prozeß und im sogenannten Montessori-Prozeß - wurden zwar alle wegen erwiesener Unschuld freigesprochen, und es wurde offenbar, daß die Anklage allein auf Wahnvorstellungen und Verschwörungstheorien beruhte - dennoch blieb an den Angeklagten die soziale Stigmatisierung haften, viele sind bis heute von ihren Kindern getrennt und diese von ihren Eltern, die Gerichtsgutachter sind weiterhin in Amt und Würden und die Mitarbeiterinnen fragwürdiger “Kinderschutzorganisationen” arbeiten weiter wie gehabt. Eine Entschuldigung oder Wiedergutmachung hat es nicht gegeben. (Dazu ein erschütternder Bericht von Gisela Friedrichsen aus dem SPIEGEL.)
Über das französische Beispiel, daß es auch anders geht, schreibt die Berliner Zeitung:

PARIS. Von Franck Lavier hatten die Franzosen ein klares Bild. Im Kinderschänder-Prozess von Outreau hatten Staatsanwaltschaft, Zeugen und Sachverständige ihn als verschlossen und brutal beschrieben, die Medien berichteten jedes Detail aus dem Gerichtssaal, im Juli vergangenen Jahres wurde der junge Mann verurteilt - zusammen mit neun anderen Angeklagten, von denen vier geständig waren. Am Donnerstagabend aber endete das Berufungsverfahren, das der 27-Jährige und fünf weitere Verurteilte angestrengt hatten, und seither haben viele bei ihm Abbitte zu leisten. Denn das Urteil lautete Freispruch für alle sechs. (mehr…)

Veröffentlicht in: on Dezember 5, 2005 at 12:54 Uhr nachmittags Kommentare (3)