Die Todesstrafe und die Grenzen des Utilitarismus

Der Ökonom und Soziologe Gary S. Becker – vom bekannten Becker-Posner-Blog – plädiert in der WELT vom 24. Oktober 2006 für die Todesstrafe. Und zwar einzig und allein aus dem Grunde der Abschreckung,

denn Rache oder andere Motive sollten nicht als Grundlage staatlicher Politik dienen.

Dies ist schon eine fragwürdige Voraussetzung, denn das Motiv der Rache spielt im Strafrecht durchaus eine Rolle – und dies mit gutem Grund. Das Opfer eines Verbrechens und/oder dessen Angehörige haben sehr wohl ein Recht darauf, daß ihrem Rachebedürfnis bei der Strafzumessung Rechnung getragen wird. Nur dies schafft die Akzeptanz für ein Rechtssystem, das Selbstjustiz und Blutrache ächtet. In erster Linie hat Strafe aber die Funktion, den gestörten Rechtsfrieden wiederherzustellen. Abschreckung spielt zunächst einmal überhaupt keine Rolle.

Um die Zulässigkeit der Todesstrafe zu begründen, muß Becker als erstes die moralischen Einwände gegen sie für unzulässig erklären. (more…)

Veröffentlicht in: on Oktober 25, 2006 at 2:35 Uhr vormittags Kommentare (11)