Spannung aushalten
Vergangene Woche fand zum ersten Mal seit 1922 wieder ein Kongreß der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung in Berlin statt. In einem Gastbeitrag für J-Comm berichte ich über meine Eindrücke.
Vergangene Woche fand zum ersten Mal seit 1922 wieder ein Kongreß der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung in Berlin statt. In einem Gastbeitrag für J-Comm berichte ich über meine Eindrücke.
Am 17. Juni wurde Margarete Mitscherlich 90. Ein kritischer Geburtstagsgruß von Katharina Rutschky:
Den Spießerfeminismus à la Schwarzer hat sie wohl längst hinter sich gelassen. Die Frage, ob sie sich nochmal an einer EMMA-Initiative gegen die Vermarktung einer paradigmatisch und prototypisch interpretierten schwarzen Frau beteiligen würde, beantwortet sie nicht direkt. Indirekt schon: Wer schön sei, wolle sich zeigen. Andererseits lamentiert sie über weiblichen Masochismus, angezüchtete Komplexe von Minderwertigkeit bei Frauen und Unvollkommenheitsfantasien, die sie selbst bei ihren Enkelinnen registriert. Der Schwarzer-Feminismus, für den sie sich mal ins Zeug gelegt hat, ist wohl lange passé bei der Dame, die dreimal pro Woche noch ins Frankfurter Freud-Institut wandert. Jahrgang 1917, gehört Margarete Mitscherlich einer interessanten und lehrreichen Frauengeneration an, die langsam verschwindet. Ich bekenne mich zur Idealisierung der Damen ihres Typus. Sie wollten sich emanzipieren - unter den Bedingungen der Nazis genauso wie unter denen, die das progressive Bürgertum vorher und nachher stellte. Sie wussten, was im Hinblick auf Emanzipation anstand, mussten aber doch alles alleine durchstehen. Klagen und lamentieren war ihre Sache nicht. Eher handeln und Probleme herunterschlucken.
Bei der Gelegenheit sei auch an Rutschkys wunderschönen Verriß des letzten Buches von Alice Schwarzer erinnert:
Selbst altgediente Feministinnen, Kritikerinnen, ja Feinde von Schwarzer starten jede Erläuterung zu ihrer Person mit der Einleitung, dass sie ja ihre Verdienste habe. Fragt man nach: “Und welche, jetzt mal genau?”, - wird es umso dünner, je engagierter, informierter und intellektueller die Gesprächspartnerin ist.
Und wie der sehr der zeitgenössische akademische Ferminismus an den kulturwissenschaftlichen Fakultäten in der Tradition deutsch-romantischer Zivilisationsmüdigkeit steht, zeigt Rutschky anhand des jüngsten Buches von Christina von Braun und Bettina Mathes:
Kratzt man an der Fassade, kommt nichts anderes zum Vorschein als eine Kultur- und Kapitalismuskritik, die Islam und Orient zur Folie einer bekannten Selbstkritik macht, die den “Westen” ja tatsächlich um hohen Preis weiter nach vorn gebracht hat als andere “Kulturen”.
Harry Potter. Harry Potter. Harry Potter. So, der Schinken ist endlich draußen, und damit besteht die Hoffnung, daß der Hype allmählich abflaut. Und wenn er ganz vorbei ist, werde ich vielleicht sogar damit anfangen, den ersten Band zu lesen, um herauszufinden, ob es sich tatsächlich um das literarische Meisterwerk handelt, das die Sylke und der Hannes darin zu erkennen glauben. Bis dahin sei allen Fans schon einmal verraten: Harry Potter wird am Ende ermordet. Und der Mörder ist Dieter Borsche.
Alan Posener beklagt auf WELT-Debatte, daß Bundesjustizministerin Brigitte Zypries private Vaterschaftstests künftig unter Strafe stellen will:
Diese Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es Männern im Zweifelsfall erleichtern soll, ihre Vaterschaft oder Nichtvaterschaft zu klären. … In Zukunft sollen Väter, Mütter und Kinder das Recht haben, durch einen Gentest ihr biologisches Verhältnis zueinander zu klären. Verweigert einer der Betroffenen die Zustimmung, kann die Einwilligung vom Familiengericht ersetzt werden. Damit kommt die Regierung der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach, Männern einen einfachen und legalen Weg zu eröffnen, Zweifel an ihrer Vaterschaft zu überprüfen. Nach gegenwärtiger Rechtslage ist das ohne Einwilligung der Frau nicht möglich.
Jedenfalls nicht legal. Einfach ist die Überprüfung schon. Viele Labors bieten im Internet ihre Dienste an, … Wer den Test machen lässt, muss nur versichern, dass er die „Rechte Dritter“ nicht verletzt habe.
Damit ist vor allem das Recht des Kindes auf „informationelle Selbstbestimmung“ gemeint. Wird dieses Recht durch eine heimlich beschaffte Probe verletzt, so urteilte das Bundesverfassungsgericht, darf das Ergebnis nicht gerichtlich verwertet werden, etwa bei Prozessen um Unterhaltszahlungen. …
Wenn aber Justizministerin Brigitte Zypries heimliche Vaterschaftstests europaweit strafbar machen will, geht sie entschieden zu weit. Hier geht es offenkundig nicht um das „informationelle Selbstbestimmungsrecht“ des Kindes, … Zypries geht es vielmehr darum, ein Verhalten, genauer: ein Männerverhalten, das sie moralisch ablehnt, zu kriminalisieren.
So weit, so faul. Doch schon das Argument der informationellen Selbstbestimmung des Kindes hat es in sich. Ehrlich gesagt, scheint es mir das Dümmste zu sein, was ich jemals gehört habe. Bei heimlichen Vaterschaftstests geht es doch darum, daß der rechtliche Vater klären läßt, ob er auch der biologische Vater seines Kindes ist. Seit wann hat ein Kind ein informationelles Selbstbestimmungsrecht gegenüber seinen Eltern? Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat, es hat nichts mit zwischenmenschlichen Beziehungen zu tun, schon gar nichts mit den Beziehungen zwischen Kindern und Eltern. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist kein Recht des Kindes gegenüber seinen Eltern. Es ist die “Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.” Die Eltern als die Rechtsvertreter des Kindes bestimmen somit über “die Preisgabe der persönlichen Daten” des Kindes - und müssen selbstverständlich freien Zugang dazu haben. Es wäre außerdem zu fragen, welche “persönlichen Daten” durch die Feststellung des Verwandtschaftsgrades denn offengelegt werden. Eltern wissen auch sonst alles über ihr Kind - Blutgruppe, Impfstatus, Krankengeschichte, Zeugnisnoten etc. Und ausgerechnet die Feststellung der biologischen Verwandtschaftsbeziehung durch einen Elternteil soll das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes verletzen? Diese Begründung für ein Verbot solcher Tests ist so offenkundig an den Haaren herbeigezogen, daß ich mich wundere, warum Juristen nicht unisono aufschreien.
Warum es keine “demokratischen Werte” - halt, nicht zu früh freuen! -, wohl aber liberale Werte gibt, erläutert der österreichische Philosoph Rudolf Burger.
Freund David Harnasch schreibt auf der Achse des Guten, daß Günter Wallraff in seiner Achtung schlagartig gestiegen sei, weil er, Wallraff, in einer Kölner Moschee aus Salman Rushdies “Satanischen Versen” vorlesen möchte.
Bei der Gelegenheit sei daran erinnert, daß Günter Wallraff nicht zum ersten Mal auf der richtigen Seite steht. Im Golfkrieg 1991 reiste er nach Israel, um während der Scud-Raketenangriffe Saddam Husseins an der Seite seiner dort lebenden Freunde zu sein. Nachzulesen in Lea Fleischmanns “Gas. Tagebuch einer Bedrohung“.
Günter Wallraff - im Zweifelsfall eben doch einer, auf den man sich verlassen kann?