Todesstrafe für Prophetenbeleidigung

Wahied Wahdat-Hagh: Eine Gesetzesvorlage zum islamischen Strafgesetz beschäftigt das islamistische „Parlament“. Weder die Steinigung soll abgeschafft werden, noch die Todesstrafe für Kinder. Eine Erweiterung der Todesstrafe für Prophetenbeleidigung ist vorgesehen.

Veröffentlicht in: on Januar 25, 2008 at 5:39 Uhr nachmittags Kommentare (0)
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Gegen das nachträgliche Krisengerede

Tobias Kaufmann fordert im Kölner Stadtanzeiger Gerechtigkeit für Weimar.

Die Verunglimpfung, unter der die erste deutsche Demokratie vom ersten Tag an litt, hält auch nach ihrem Tod an - so als wäre diese schwächliche Republik nicht ein Opfer deutscher Raserei gewesen, sondern schuld am deutschen Unglück. Vom Verfassungsrahmen bis ins menschliche Detail hatte diese Demokratie Fehler, „Geburtsfehler“ gar, wie Verfassungshistoriker sagen. Aber Weimar auf seine Fehler zu reduzieren, hieße die Idee der sozialen Demokratie von 1918 / 19 nur von ihrem Untergang her zu betrachten. Das ist unhistorisch - und ungerecht. …

Bei allen Fehlern, die dieser Versuch hatte, und die auszuschließen das Bonner Grundgesetz garantieren sollte - die Republik von Weimar war ein großartiges Experiment. Es war ständig vom Scheitern bedroht, aber zugleich immer am Rande des Gelingens. Sie war schwach, die erste deutsche Demokratie, und am Ende, als sie erdolcht wurde, war sie wehrlos. Aber das ist kein Grund, nicht stolz zu sein auf diese kränkliche Gestalt. Weimar war größer als das meiste, das man auf deutschem Boden jemals für groß hielt.

In diesem Zusammenhang ist auch der Sammelband Die »Krise« der Weimarer Republik. Zur Kritik eines Deutungsmusters, der von Moritz Föllmer und Rüdiger Graf herausgegeben wurde, interessant.